Nein, farbige Tattoos sind in der EU nicht verboten. Hinter der Behauptung steckt eine reale EU-Verordnung, die seit dem 4. Januar 2022 für Tätowierfarben gilt. Sie schränkt aber keine Farbe als solche ein, sondern eine Liste konkreter chemischer Stoffe und Stoffgruppen, die in Tinten für Tätowierungen und permanentes Make-up vorkommen können. Blau und Grün tauchten in den Schlagzeilen vor allem deshalb auf, weil zwei einzelne Pigmente etwas länger Zeit zur Umstellung bekamen – dazu gleich mehr.
Kurz vorab:
- Die Verordnung (EU) 2020/2081 ändert REACH Anhang XVII und gilt seit dem 4. Januar 2022 EU-weit.
- Eingeschränkt werden Stoffe nach Gefahreneinstufung, etwa krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, reizend oder sensibilisierend, oder Stoffe, die bereits über die EU-Kosmetikverordnung beschränkt sind – nicht bestimmte Farbtöne.
- Für zwei Pigmente, Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7, galt eine längere Übergangsfrist bis zum 4. Januar 2023, weil zum Zeitpunkt der Verabschiedung keine ausreichend geprüfte Alternative vorlag.
- Tätowierstudios arbeiten heute mit Tinten, deren Etikett den Verwendungszweck, eine Inhaltsstoffliste und passende Sicherheitshinweise nennt.
Was die EU-Regeln zu Tätowierfarben wirklich besagen
Die Verwirrung entsteht oft, weil kurze Meldungen „Farbe verboten" schreiben, wo eigentlich „Stoff eingeschränkt" gemeint ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA erklärt den Zweck der Regelung recht eindeutig: Mehr als 4.000 gefährliche Chemikalien werden in Tätowierfarben und permanentem Make-up eingeschränkt, mit dem Ziel, nicht das Tätowieren zu verbieten, sondern die verwendeten Farben sicherer zu machen (Quelle: ECHA zu Tätowierfarben und permanentem Make-up). Rechtliche Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2081 vom 14. Dezember 2020, die Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um Stoffe in Tätowierfarben und permanentem Make-up ergänzt. Diese Unterscheidung ist wichtig für alles, was danach kommt: Es geht um die chemische Zusammensetzung einer Tinte, nicht um ihren Farbton.
Welche Stoffe sind konkret eingeschränkt?
Die Liste der betroffenen Stoffe richtet sich nach zwei Kriterien statt nach Farbnamen. Zum einen Stoffe mit einer EU-weiten Gefahreneinstufung, etwa als krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, haut- oder augenreizend beziehungsweise sensibilisierend. Zum anderen Stoffe, die bereits über die EU-Kosmetikverordnung verboten oder nur unter Auflagen zugelassen sind. Das deutsche Bundesumweltministerium nennt dafür konkrete Beispiele: bestimmte Azofarbstoffe, krebserregende aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), bestimmte Metalle und Methanol (Quelle: Bundesumweltministerium zu Tätowiermitteln). Keiner dieser Stoffe hängt an einer bestimmten Farbe; Pigmenthersteller mussten für betroffene Rezepturen stattdessen Zusammensetzungen finden, die die eingeschränkten Stoffe nicht mehr enthalten.
Warum blaue und grüne Pigmente länger Zeit hatten
Der Teil der Geschichte, der die Rede von einem „Farbverbot" wahrscheinlich ausgelöst hat, betrifft zwei einzelne Pigmente und nicht die Farben Blau oder Grün insgesamt. Als die Verordnung verabschiedet wurde, stellte der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) fest, dass für Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 zu diesem Zeitpunkt keine sicherere, technisch gleichwertige Alternative verfügbar war (Quelle: ECHA zu Tätowierfarben und permanentem Make-up). Statt der generellen Frist von zwölf Monaten ab Januar 2022 bekamen genau diese beiden Pigmente eine verlängerte Übergangsfrist von 24 Monaten, die erst am 4. Januar 2023 endete. Diese gestaffelte Frist für zwei konkrete Pigmente wurde in der öffentlichen Diskussion offenbar zu „Blau und Grün sind verboten" verkürzt. Beide Pigmente durften während der gesamten Übergangszeit weiter verwendet werden, und die Frist ist inzwischen ohnehin abgelaufen; Studios setzen heute reformulierte Varianten ein, die die Einstufungskriterien erfüllen.
Was das für dein Tattoo-Studio und deine Entscheidung bedeutet
Für dich als Kundin oder Kunden ändert die Verordnung vor allem, was auf der Verpackung einer Tinte stehen muss, nicht was du wählen darfst. Mischungen, die für Tätowierungen oder permanentes Make-up verkauft werden, müssen den vorgesehenen Verwendungszweck auf dem Etikett nennen, zusammen mit einer Liste der Inhaltsstoffe und den passenden Sicherheitshinweisen (Quelle: ECHA zu Tätowierfarben und permanentem Make-up). Ein seriöses Studio arbeitet ohnehin mit Tinten, die diese Vorgaben erfüllen, denn die Hersteller mussten ihre Rezepturen entsprechend anpassen. Es ist deshalb eine ganz normale Frage, die du vor einem Termin stellen kannst: welchen Tintenhersteller oder welchen Standard das Studio verwendet. Falls dich zusätzlich interessiert, wie InkLabs die Sicherheit der eigenen semipermanenten Tinte handhabt, findest du Hintergründe dazu im Artikel zur Sicherheit semipermanenter InkLabs-Tattoos. Dieser Abschnitt beschreibt die rechtliche Lage allgemein, liefert aber keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Einschätzung deines Studios für deine konkrete Situation.
Schwarz oder Farbe für dein erstes Tattoo? So triffst du die Entscheidung
Sobald die rechtliche Frage geklärt ist, bleibt für die meisten Leute eigentlich eine andere Entscheidung übrig: Platzierung und Größe einerseits, Farbe andererseits. Diese beiden Entscheidungen laufen in der Praxis getrennt ab. Platzierung und Größe legst du meist zuerst fest, oft schon bevor du überhaupt im Studio sitzt, während die endgültige Farbwahl in der Regel erst im Gespräch mit dem Tätowierer feststeht, wenn Design und Hautstelle bereits klar sind.
Genau hier hilft ein temporäres oder semipermanentes Design in Schwarz weiter: Es zeigt dir, wie eine Form in der tatsächlichen Größe auf deiner Haut wirkt und an welcher Stelle sie wirklich gut sitzt, bevor du dich auf irgendetwas festlegst.


Wichtig ist dabei die Grenze dieser Vorschau: Ein schwarzes temporäres oder semipermanentes Design zeigt dir Form und Platzierung, sagt aber nichts über Schmerzempfinden, Heilung, ein mögliches allergisches Risiko oder darüber aus, wie eine bestimmte Farbe später tatsächlich aussieht, verblasst oder sich anfühlt. Diese Fragen bespricht du mit deinem Studio, sobald Design und Stelle feststehen; die Vorschau in Schwarz beantwortet sie nicht. Mehr zur Herangehensweise findest du im Artikel warum sich ein Testlauf vor einem permanenten Tattoo lohnt, und wenn du noch ganz am Anfang stehst, im Leitfaden dein erstes Tattoo: Motiv und Platz richtig wählen.
Wenn du selbst noch nach einem passenden Motiv suchst, lohnt sich ein Blick in die Sammlung temporärer Tattoo-Designs, um verschiedene Formen in Schwarz auszuprobieren, bevor später die Farbfrage ansteht.
Kurz zusammengefasst: reguliert, nicht verboten
Farbe als solche war zu keinem Zeitpunkt verboten. Die EU-Verordnung schränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Tätowierfarben ein, zwei Pigmente bekamen dafür etwas mehr Zeit zur Umstellung, und Studios arbeiten seitdem mit Tinten, deren Etikett vollständig Auskunft gibt. Falls deine eigentliche Frage eher war, wie sich die Farbe eines InkLabs-Tattoos auf der Haut entwickelt, ist das ein eigenes Thema, das der Artikel welche Farbe haben InkLabs-Tattoos und wie entwickelt sie sich beantwortet; hier ging es um die EU-weite Chemikalienregel. Wer sich für weitere Sicherheits- und Regelfragen rund ums Tätowieren interessiert, findet dazu auch die Frage, ob Tattoos vegan sind – ein anderes Thema als die chemischen Stoffe hier, aber ebenfalls häufig damit verwechselt. Wenn die eigentlich offene Frage bei dir aber Form und Platzierung betrifft statt der Verordnung selbst, ist ein Konturendesign in Schwarz ein unkomplizierter erster Schritt, um das vor einer endgültigen Entscheidung zu sehen.


